Baurechtlich sind Windenergieanlagen alle 2 oder 4 Jahre durch einen anerkannten Sachverständigen einer Wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen. Diesen Service bietet energieprofile. Der Zeitraum richtet sich nach Wartungsvertrag und Betriebsdauer der Anlage. Schwerpunkt ist die Standsicherheit der Windenergieanlage. Gefährliche oder sicherheitsrelevante Mängel werden ausgeschlossen. Darüber hinaus werden sonstige Mängel benannt, die zur Behebung empfohlen sind. So kann die WEA optimal und langfristig betrieben werden.
Der Zustand der Anlagen wird vor Ablauf der Gewährleistung festgestellt und dokumentiert. Besonderes Augenmerk wird auf sensible Komponenten wie Getriebe und Rotorblätter gelegt. Gewährleistungsprüfungen werden von energieprofile in der Regel gleichzeitig als Nachweis für die erste Wiederkehrende Prüfung verwendet.
Die Versicherer fordern oftmals eine zustandsorientierte Überprüfung. Diese stellt den momentanen technischen Zustand der Windenergieanlage fest. Dadurch werden Schäden frühzeitig erkannt. Bei erfolgreicher Prüfung durch einen anerkannten Sachverständigen entfällt die sonst z. B. alle 5 Jahre erforderliche Revision der Anlage (Ausbau des Getriebes und Tausch aller Lager unabhängig von deren Zustand).
Umfang der Revision und der zustandsorientierten Überprüfung richtet sich nach der Revisionsklausel in den Versicherungsbedingungen. Zentraler Bestandteil der Zustandsüberprüfung ist die Schwingungsdiagnose des Triebstrangs.