Prüfung
Betriebszeitverlängerung

Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb (BPW) einer WEA nach Ablauf der Entwurfslebensdauer

Die geplante Nutzungsdauer einer Windenergieanlage (WEA) wird nach einer maßgeblichen Typen- oder Einzelprüfung angesetzt. In der Regel sind das 20 Jahre. Ein verlängerter Betrieb über diesen Zeitraum hinaus ist dennoch möglich. Dazu sollte mittels einer „Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb“ (BPW) eine weiterhin gegebene Standsicherheit nachgewiesen werden.

Diese BPW ist bei energieprofile zusammengesetzt aus einem praktischen und einem analytischen Teil. Ähnlich wie bei einer Wiederkehrenden Prüfung (WKP) wird im praktischen Teil die gesamte Anlage begutachtet, mit einer tiefergehenden Betrachtung des Themenkomplexes der Ermüdung. Wir berücksichtigen dabei die typen- oder serienspezifischen Besonderheiten und konstruktive Schwachstellen ebenso wie den standortbedingten Nutzungsgrad der jeweiligen Anlage.

Im analytischen Teil der Prüfung ermitteln wir die evtl. Restlaufreserven auf Basis des individuellen Schädigungsgrades der Anlage. Den Nachweis darüber berechnen wir anhand bestimmter Eingangsparameter. Diese werden beispielsweise durch eine ausführliche Untersuchung der Standortbedingungen, die detaillierte Aufarbeitung der individuellen Lebenslaufakten und die Berücksichtigung typenspezifischer Auslegungsdetails erfasst.

Das Ergebnis der BPW halten wir in einem ausführlichen Gutachten fest. Darin beschreiben wir alle festgestellten Mängel und dokumentieren sie größerenteils mit Fotos. Diesem Gutachten lässt sich entnehmen, ob die WEA für den weiteren Betrieb geeignet ist, ob Maßnahmen zur Risikovermeidung erforderlich sind und welche sonstigen Bedingungen dazu erfüllt werden müssen. Unser Prüfbericht dient als Inspektions- und Legitimationsnachweis für den weiteren Betrieb der WEA und ist zur Vorlage beim Hersteller und/oder bei der zuständigen Behörde geeignet.

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